Präambel
Ein Miteinanderleben, das gelingen soll, setzt ein gewisses Maß gemeinsamer Ordnung voraus. Sie hat für das menschliche Zusammenleben grundlegende Bedeutung. Ordnungen helfen uns Konflikte zu regeln; sie ermöglichen Freiheit und Gerechtigkeit und machen uns bewusst, dass jedes Mitglied der Schulgemeinschaft Verantwortung für sich, seine Mitmenschen und das Schulgelände trägt und seinen Beitrag für ein gutes Miteinander leisten kann. (sinngemäß nach einem Auszug aus der Entschließung der 5. Synode der EKD im November 1978 in Bethel).
Schloss Gaienhofen versteht sich als EINE Schule und als Haus des gemeinsamen Lebens und Lernens. Wir achten die Würde und Freiheit der Person bei allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft, gehen respektvoll miteinander und mit jeglichem Eigentum um.
Wir achten die Leistung und die Fähigkeiten der Mitschüler, ihre Glaubens- und Meinungsfreiheit.
Die Schulordnung soll jedem Schüler zu einer erfolgreichen Schulzeit verhelfen, die Freiheit nicht unnötig einschränken, sondern jedem die Entfaltung eigener Kräfte und Fähigkeiten bei gleichzeitiger Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse anderer ermöglichen.
I Allgemeines Verhalten in der Schule
II Unterrichtsbesuch
Alle Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und schulischen Veranstaltungen verpflichtet. Zu diesen gehören auch die wöchentliche Morgenandacht, Klassen- und Studienfahrten, Exkursionen, Schulpraktika sowie die belegten Arbeitsgemeinschaften.
III Im Haus und auf dem Schulgelände
IV Klassenzimmer und Fachräume
V Pausenordnung
A Große Pausen
B Kleine Pausen
VI Besondere Regelungen
(Beschluss der Gesamtkonferenz am 5.7. 2017)
Gaienhofen, den 05.7.2017
D. Toder
*In der gesamten Schulordnung sind mit dem Begriff „Schüler“ und „Lehrer“ stets auch die Schülerinnen und Lehrerinnen einbezogen.