Bei Beurlaubungen
- vor/nach einem Wochenende
- bei Schulveranstaltungen
- vor/nach den Ferien
- bei Beurlaubungen bei 2 Tagen oder länger
ist ein Antrag an die Schulleitung mit entsprechender Begründung auf dem Beurlaubungsformular und einem entsprechenden Begleitschreiben zu richten.